Am 23. März 2025 öffnen wir die Türen unseres Brautmodengeschäfts für einen ganz besonderen Tag!
Kommt vorbei und erlebt in einer entspannten Atmosphäre, in der ihr in Ruhe stöbern und die neuesten Kleider anprobieren könnt. 👗✨
Ob ihr auf der Suche nach dem perfekten Kleid seid oder einfach Inspiration sammeln möchtet – wir freuen uns darauf, euch bei uns willkommen zu heißen!
Unser Team steht bereit, um euch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
📅 Datum: 23. März 2025
🕒 Uhrzeit: 13:00 - 16:00 Uhr
📍 Ort: Brautmoden Blaukraut im Graumannsweg 19, 22087 Hamburg
📩 Anmeldung bis zum 21.3. per DM oder WhatsApp unter +49 162 8078516
Bringt eure Freundinnen direkt mit und lasst uns gemeinsam ein paar schöne Stunden verbringen! Wir können es kaum erwarten, euch zu sehen!
Bis bald! 💜
Brautmoden Blaukraut
Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR
Graumannsweg 19
22087 Hamburg
4. Reservierung und Vorbestellung
4.1 Es besteht die Möglichkeit, Mietgegenstände zu reservieren. Beim Vertragsschluss werden der Zeitpunkt und der Zeitraum, auf den sich die Reservierung bezieht und zu dem der Mietgegenstand für die Gegenpartei bereitsteht, schriftlich festgelegt. Falls der Mieter den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und für den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter dennoch zur Zahlung des vollständigen Mietzinses verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und etwaige alternative Mieteinnahmen sind vom Vermieter in Abzug zu bringen.
4.2 Der Mieter kann unbeschadet vorstehender Bestimmung die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands schriftlich gegenüber dem Vermieter stornieren. Der Mieter hat dann als pauschalierte Entschädigung zu zahlen:
5. Mängel des Mietgegenstandes
5.1 Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt ist (fehlende Funktionstauglichkeit).
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort schriftlich zu rügen.
5.3 Eine Übergabe des Mietgegenstandes mit erkennbaren Mängeln, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeinträchtigen, kann nicht mehr gerügt werden, wenn diese Mängel nicht unverzüglich nach der Untersuchung dem Vermieter angezeigt werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und mängelfrei.
6. Haftungsbegrenzung des Vermieters
6.1 Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter.
6.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
6.3 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Soweit infolge unterlassener oder fehlerhafter Anleitung des Vermieters und/oder seines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters der Mietgegenstand vom Mieter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Mieters die Regelungen in den Ziffern 5 und 6 entsprechend.
6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverzüglich durch den Mieter angezeigt worden ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle angeforderten Informationen und Unterlagen, die den Schaden belegen, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter den Nachweis durch die Vorlage den Schaden nachweisende Unterlagen und/oder Dokumente, so entfällt die Haftung des Vermieters auch dann, wenn er nach den vorstehenden Regelungen grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet wäre.
7. Zahlung der Miete, Mietsicherheit
7.1 Die vereinbarte Miete ist im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten. Die Zahlung kann in bar, per Paypal oder per Kartenzahlung geleistet werden.
7.2 Alle durch den Vermieter angegebenen Preise sind Bruttopreise.
7.3 Der Vermieter hat Anspruch auf eine im Verhältnis zum Wert des Mietgegenstandes angemessene Kaution und/oder eine gleichwertige Sicherheit. Einzelheiten hierzu werden im jeweiligen Mietvertrag gesondert geregelt. Falls der Mieter die Kaution nicht fristgerecht leistet, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es zunächst einer Mahnung und/oder Fristsetzung bedarf. Dem Vermieter bleibt in diesem Falle die Geltendmachung eines weiteren Schadens aus dem vertragswidrigen Verhalten des Mieters vorbehalten. Eine geleistete Kaution darf von Seiten des Mieters nicht als Vorauszahlung auf den fälligen Mietzins oder als Schadenersatzbetrag aus einem Schadensfall verrechnet werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, die durch den Mieter zu zahlenden Beträge mit der Kaution zu verrechnen. Die Kaution wird erstattet, wenn feststeht, dass der Mieter seine Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt hat.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
8.1 Die Aufrechnung gegen Mietforderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters zulässig. Entsprechendes gilt für die Ausübung etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Mieters.
8.2 Der Vermieter ist berechtigt, seine Ansprüche gegen den Mieter abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird durch den Vermieter widersprochen.
9. Sonstige Pflichten des Mieters
9.1 Der Mieter ist verpflichtet und sichert zu, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor Überbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu schützen;
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jede Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit anzuzeigen und den Mietgegenstand nach Beschädigung dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter ist im Falle der Beschädigung des Mietgegenstandes berechtigt, die Reparatur selbst auf Kosten des Mieters oder durch ein ausgewähltes Fachunternehmen durchführen zu lassen.
9.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.
9.4 Der Mieter verpflichtet sich, Ansprüche Dritter in Bezug auf den Mietgegenstand auf eigene Kosten abzuwehren und den Vermieter sofort schriftlich hiervon zu unterrichten sowie den Vermieter von jeder Inanspruchnahme Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes steht.
9.5 Eine Untervermietung und Bereitstellung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter fristlos zu kündigen und als Schadensersatz den vereinbarten Mietzins zu verlangen, falls der Mieter hiergegen verstößt. Der Schaden umfasst auch den Mehrerlös, den der Mieter durch eine unberechtigte Untervermietung erzielt.
9.6 Sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger behaupteter Ansprüche Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder befugt oder unbefugt den Mietgegenstand in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten; die Unterrichtung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Zugleich ist der Mieter verpflichtet, auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und dem Vermieter eine Abschrift dieses Hinweises zukommen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Mietgegenstandes zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, falls der Mieter die Rechte des Vermieters entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.
9.7 Die Geltendmachung weiterer Schäden in den Fällen vorgenannter Vertragsverstöße bleibt dem Vermieter vorbehalten.
10. Rückgabe des Mietgegenstandes
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unaufgefordert und auf seine Kosten bei dem Vermieter vorzunehmen. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat an den Vermieter bzw. dessen Angestellte oder eine sonstige zur Entgegennahme des Mietgegenstandes berechtigte Person zu erfolgen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgegeben worden ist. Es zählt der Tag des Wareneingangs beim Vermieter.
10.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter in dem Zustand zurückgeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat. Der Mieter muss den Mietgegenstand gereinigt und wie beim Erhalt verpackt zurückgeben. Zusätzlicher Arbeitsaufwand infolge nicht erfolgter/nicht ausreichender Verpackung und/oder Reinigung kann dem Mieter durch den Vermieter in Rechnung gestellt werden. Für jeden verspäteten Rückgabetag entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten in Höhe von 10% der Mietsumme. Ab einem Verzug der Rückgabe von mehr als 7 Tagen (ohne Abstimmung) so entfällt die Rückzahlung der Kaution.
10.4 Der Mietgegenstand wird nach der Rückgabe im Unternehmen des Vermieters kontrolliert. Will der Mieter bei der Kontrolle anwesend sein, muss er dies dem Vermieter so rechtzeitig anzeigen, dass ein Termin für die Kontrolle (innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe) vereinbart werden kann.
11. Schaden und Verlust
11.1 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
11.2 Beschädigungen des Mietgegenstandes, die innerhalb des Zeitraumes der Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter entstehen, müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.
11.3 Im Falle des Diebstahls/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unmittelbar nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu unterrichten und den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Danach hat der Mieter dem Vermieter eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen. Als Enddatum des Mietvertrages gilt bei Verlust oder Diebstahl der Zeitpunkt, der laut polizeilicher Anzeige als Verlustdatum angegeben wurde. Das Mietverhältnis für weitere Gegenstände, die demselben Mietvertrag unterliegen, wird indes fortgesetzt.
11.4 Im Falle von Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Mietgegenstandes verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den Schaden zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Falls eine Reparatur des beschädigten Mietgegenstandes möglich ist, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung des damit verbundenen Reparaturkostenaufwandes. Das Gleiche gilt für Beschädigung/Diebstahl von Bauteilen und/oder Zubehörteilen des Mietgegenstandes. Darüber ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle weiteren dadurch entstandenen Schäden haftbar (z.B. Sachverständigenkosten, entgangener Gewinn) zu ersetzen.
11.5 Wird ein verlorengegangener oder abhandengekommener Mietgegenstand später zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete bis zum Rückgabedatum zu zahlen. In diesem Falle verrechnet der Vermieter den vom Mieter ggf. gezahlten Wiederbeschaffungswert mit der Miete.
12. Sonstiges
12.1 Alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar (vorsorglich) unter vollständigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist Hamburg.
12.3 Für Besichtigungen der Mietsache die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, entstehen Kosten in Höhe von 25,00 EUR. Diese werden dem Mietinteressenten von der Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR (im Namen von Brautmoden Blaukraut) in Rechnung gestellt.
12.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Waagen-Schmitt GmbH, Oktober 2021
Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Du den Vertrag geschlossen hast. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (Brautmoden Blaukraut, Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR, Graumannsweg 19 22087 Hamburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, exklusive der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für den Rückversand kommen wir nicht auf. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Du den Nachweis erbracht hast, dass Du die Waren zurückgesandt hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Dein Recht auf die zur Verfügungstellung der Ware entfällt ab dem Tag, an dem Du uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtest, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Dir zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Zuletzt aktualisiert im Oktober 2023
Willkommen bei der Brautmoden Blaukraut Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns an die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Datenschutzrichtlinie erläutert, wie wir Ihre Daten sammeln, verwenden, speichern und schützen. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch.
Brautmoden Blaukraut
Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR
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4. Reservierung und Vorbestellung
4.1 Es besteht die Möglichkeit, Mietgegenstände zu reservieren. Beim Vertragsschluss werden der Zeitpunkt und der Zeitraum, auf den sich die Reservierung bezieht und zu dem der Mietgegenstand für die Gegenpartei bereitsteht, schriftlich festgelegt. Falls der Mieter den reservierten Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und für den vereinbarten Zeitraum abnimmt, ist der Mieter dennoch zur Zahlung des vollständigen Mietzinses verpflichtet. Ersparte Aufwendungen und etwaige alternative Mieteinnahmen sind vom Vermieter in Abzug zu bringen.
4.2 Der Mieter kann unbeschadet vorstehender Bestimmung die Reservierung vor dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Mietgegenstands schriftlich gegenüber dem Vermieter stornieren. Der Mieter hat dann als pauschalierte Entschädigung zu zahlen:
5. Mängel des Mietgegenstandes
5.1 Ein Mangel des Mietgegenstandes liegt dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt ist (fehlende Funktionstauglichkeit).
5.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme zu untersuchen und festgestellte Mängel sofort schriftlich zu rügen.
5.3 Eine Übergabe des Mietgegenstandes mit erkennbaren Mängeln, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unwesentlich beeinträchtigen, kann nicht mehr gerügt werden, wenn diese Mängel nicht unverzüglich nach der Untersuchung dem Vermieter angezeigt werden. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und mängelfrei.
6. Haftungsbegrenzung des Vermieters
6.1 Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter.
6.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
6.3 Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Soweit infolge unterlassener oder fehlerhafter Anleitung des Vermieters und/oder seines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters der Mietgegenstand vom Mieter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Mieters die Regelungen in den Ziffern 5 und 6 entsprechend.
6.4 Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht unverzüglich durch den Mieter angezeigt worden ist. Der Mieter hat dem Vermieter alle angeforderten Informationen und Unterlagen, die den Schaden belegen, unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter den Nachweis durch die Vorlage den Schaden nachweisende Unterlagen und/oder Dokumente, so entfällt die Haftung des Vermieters auch dann, wenn er nach den vorstehenden Regelungen grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet wäre.
7. Zahlung der Miete, Mietsicherheit
7.1 Die vereinbarte Miete ist im Voraus oder, falls dies abweichend zwischen den Parteien vereinbart wurde, zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten. Die Zahlung kann in bar, per Paypal oder per Kartenzahlung geleistet werden.
7.2 Alle durch den Vermieter angegebenen Preise sind Bruttopreise.
7.3 Der Vermieter hat Anspruch auf eine im Verhältnis zum Wert des Mietgegenstandes angemessene Kaution und/oder eine gleichwertige Sicherheit. Einzelheiten hierzu werden im jeweiligen Mietvertrag gesondert geregelt. Falls der Mieter die Kaution nicht fristgerecht leistet, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, ohne dass es zunächst einer Mahnung und/oder Fristsetzung bedarf. Dem Vermieter bleibt in diesem Falle die Geltendmachung eines weiteren Schadens aus dem vertragswidrigen Verhalten des Mieters vorbehalten. Eine geleistete Kaution darf von Seiten des Mieters nicht als Vorauszahlung auf den fälligen Mietzins oder als Schadenersatzbetrag aus einem Schadensfall verrechnet werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, die durch den Mieter zu zahlenden Beträge mit der Kaution zu verrechnen. Die Kaution wird erstattet, wenn feststeht, dass der Mieter seine Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt hat.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
8.1 Die Aufrechnung gegen Mietforderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Mieters zulässig. Entsprechendes gilt für die Ausübung etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Mieters.
8.2 Der Vermieter ist berechtigt, seine Ansprüche gegen den Mieter abzutreten. Einem entgegenstehenden Abtretungsverbot wird durch den Vermieter widersprochen.
9. Sonstige Pflichten des Mieters
9.1 Der Mieter ist verpflichtet und sichert zu, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor Überbeanspruchung und dem Zugriff Dritter zu schützen;
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jede Beschädigung der Mietsache während der Mietzeit anzuzeigen und den Mietgegenstand nach Beschädigung dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter ist im Falle der Beschädigung des Mietgegenstandes berechtigt, die Reparatur selbst auf Kosten des Mieters oder durch ein ausgewähltes Fachunternehmen durchführen zu lassen.
9.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.
9.4 Der Mieter verpflichtet sich, Ansprüche Dritter in Bezug auf den Mietgegenstand auf eigene Kosten abzuwehren und den Vermieter sofort schriftlich hiervon zu unterrichten sowie den Vermieter von jeder Inanspruchnahme Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes steht.
9.5 Eine Untervermietung und Bereitstellung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit dem Mieter fristlos zu kündigen und als Schadensersatz den vereinbarten Mietzins zu verlangen, falls der Mieter hiergegen verstößt. Der Schaden umfasst auch den Mehrerlös, den der Mieter durch eine unberechtigte Untervermietung erzielt.
9.6 Sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger behaupteter Ansprüche Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder befugt oder unbefugt den Mietgegenstand in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten; die Unterrichtung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Zugleich ist der Mieter verpflichtet, auf das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und dem Vermieter eine Abschrift dieses Hinweises zukommen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Mietgegenstandes zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters für die Rechtsverfolgungskosten einen angemessenen Vorschuss zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, falls der Mieter die Rechte des Vermieters entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.
9.7 Die Geltendmachung weiterer Schäden in den Fällen vorgenannter Vertragsverstöße bleibt dem Vermieter vorbehalten.
10. Rückgabe des Mietgegenstandes
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unaufgefordert und auf seine Kosten bei dem Vermieter vorzunehmen. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat an den Vermieter bzw. dessen Angestellte oder eine sonstige zur Entgegennahme des Mietgegenstandes berechtigte Person zu erfolgen.
10.2 Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgegeben worden ist. Es zählt der Tag des Wareneingangs beim Vermieter.
10.3 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter in dem Zustand zurückgeben, in dem er den Mietgegenstand zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen hat. Der Mieter muss den Mietgegenstand gereinigt und wie beim Erhalt verpackt zurückgeben. Zusätzlicher Arbeitsaufwand infolge nicht erfolgter/nicht ausreichender Verpackung und/oder Reinigung kann dem Mieter durch den Vermieter in Rechnung gestellt werden. Für jeden verspäteten Rückgabetag entstehen dem Mieter zusätzliche Kosten in Höhe von 10% der Mietsumme. Ab einem Verzug der Rückgabe von mehr als 7 Tagen (ohne Abstimmung) so entfällt die Rückzahlung der Kaution.
10.4 Der Mietgegenstand wird nach der Rückgabe im Unternehmen des Vermieters kontrolliert. Will der Mieter bei der Kontrolle anwesend sein, muss er dies dem Vermieter so rechtzeitig anzeigen, dass ein Termin für die Kontrolle (innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe) vereinbart werden kann.
11. Schaden und Verlust
11.1 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen.
11.2 Beschädigungen des Mietgegenstandes, die innerhalb des Zeitraumes der Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter entstehen, müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.
11.3 Im Falle des Diebstahls/Verlustes des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, unmittelbar nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter zu unterrichten und den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Danach hat der Mieter dem Vermieter eine Kopie der polizeilichen Anzeige vorzulegen. Als Enddatum des Mietvertrages gilt bei Verlust oder Diebstahl der Zeitpunkt, der laut polizeilicher Anzeige als Verlustdatum angegeben wurde. Das Mietverhältnis für weitere Gegenstände, die demselben Mietvertrag unterliegen, wird indes fortgesetzt.
11.4 Im Falle von Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Mietgegenstandes verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den Schaden zum Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Falls eine Reparatur des beschädigten Mietgegenstandes möglich ist, verpflichtet sich der Mieter zur Erstattung des damit verbundenen Reparaturkostenaufwandes. Das Gleiche gilt für Beschädigung/Diebstahl von Bauteilen und/oder Zubehörteilen des Mietgegenstandes. Darüber ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle weiteren dadurch entstandenen Schäden haftbar (z.B. Sachverständigenkosten, entgangener Gewinn) zu ersetzen.
11.5 Wird ein verlorengegangener oder abhandengekommener Mietgegenstand später zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete bis zum Rückgabedatum zu zahlen. In diesem Falle verrechnet der Vermieter den vom Mieter ggf. gezahlten Wiederbeschaffungswert mit der Miete.
12. Sonstiges
12.1 Alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar (vorsorglich) unter vollständigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ist Hamburg.
12.3 Für Besichtigungen der Mietsache die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, entstehen Kosten in Höhe von 25,00 EUR. Diese werden dem Mietinteressenten von der Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR (im Namen von Brautmoden Blaukraut) in Rechnung gestellt.
12.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Waagen-Schmitt GmbH, Oktober 2021
Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Du den Vertrag geschlossen hast. Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (Brautmoden Blaukraut, Alexandra Nahrgang und Olga Stülten-Bogdanov GbR, Graumannsweg 19 22087 Hamburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, exklusive der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für den Rückversand kommen wir nicht auf. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit Dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Du den Nachweis erbracht hast, dass Du die Waren zurückgesandt hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Dein Recht auf die zur Verfügungstellung der Ware entfällt ab dem Tag, an dem Du uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtest, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Du musst für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Dir zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Zuletzt aktualisiert im Oktober 2023
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Willkommen bei Brautmoden BLAUKRAUT!
Du bist auf der Suche nach Deinem Traumkleid für Eure Hochzeit? Dann bist Du bei BLAUKRAUT genau richtig!
Wir haben uns mit BLAUKRAUT den Traum verwirklicht, Frauen jeden Alters und jeder Figur zu ihrem Kleid für den schönsten Tag ihres Lebens zu verhelfen.
Egal ob du es leihen oder kaufen möchtest: bei uns hast Du die Wahl. In unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und der Alster findest Du Dein Brautkleid — von schlichter Eleganz bis zur Märchenhochzeit. Leihen kannst Du bei uns bereits ab 499€ bis maximal 799€. Unterschiedliche Modelle und Größen von 34 - 58 warten auf Dich.
Vereinbare direkt einen Termin per Email oder Instagram und gemeinsam finden wir Dein Kleid! Wir freuen uns auf Dich und deine Begleitung.
Termine nur nach Vereinbarung!
Sichere Dir jetzt deinen persönlichen Beratungstermin inklusive Anprobe in unserem Showroom,
E-Mail: kleider@blaukraut.hamburg
Instagram: @brautmoden_blaukraut
Welche Größen habt ihr?
Bei uns kannst Du Brautkleider in den Konfektionsgrößen 34-58 leihen oder kaufen.
Kostet der Termin bei euch eine Gebühr?
Bei uns brauchst Du für die Beratung und die Anprobe nichts bezahlen. Solltest Du Deinen Termin nicht absagen, berechnen wir eine Ausfallgebühr.
Wie viele Begleitpersonen darf ich zu Euch mitbringen?
Aus unserer Sicht solltest Du nicht mehr als 3 Personen mitbringen. Zu viele Meinungen machen es Dir schwer.
Was muss ich bei meiner Brautkleidanprobe bei Euch beachten/ was sollte ich tragen?
Am Tag der Brautkleidanprobe solltest Du frisch sein und Dich in Deinem Körper wohlfühlen. Zum Schutz unserer Kleider wäre es klasse, wenn Du nur wenig Makeup aufträgst. Ratsam ist es, wenn Du weiße oder hautfarbene Unterwäsche anziehst.
Wie viel Zeit muss ich für den Termin einplanen?
Wir raten Dir in etwa 1,5 bis 2 Stunden einzuplanen. Mal geht es schneller mal dauert es länger.
Was kostet es bei Euch ein Kleid zu leihen?
Sie unterteilen unsere Kleider in drei Kategorien. Schlichte Eleganz, Märchenhochzeit und Traumhochzeit.
Bei uns kannst Du Dein Brautkleid schon ab 499€ bis maximal 799€ leihen.
Wie lange kann ich das Kleid ausleihen?
Du leihst das Kleid für maximal 5 Tage. Benötigst Du es länger (z.B. für ein anschließendes Shooting) vereinbaren wir eine individuelle Dauer.
Wie kann ich bei euch bezahlen?
Bei uns kannst Du in Bar, mit EC-Karte oder per Paypal zahlen.
Kauft ihr auch Kleider an?
Ja wir kaufen Dein Brautkleid auch an.
Wie geht es weiter wenn ich mein Kleid gefunden habe und leihen möchte?
Zuerst stoßen wir gemeinsam auf Dein Brautkleid an. Anschließend besprechen wir die Details und schließen den Mietvertrag.
Was passiert, wenn ich mein Kleid gefunden habe es aber kaufen und nicht leihen möchte?
Auch das ist überhaupt kein Problem. In diesem Fall kannst Du es selbstverständlich kaufen. Auch hier teilen wir die Kleider in die o.g. Kategorien ein. Kaufen kannst Du Dein Kleid in der Preisspanne zwischen 999€ und 1599€.
Wie ist der Prozess der Rückgabe nach der Leihe?
Zur Miete kommt eine Kaution. Nach der Rückgabe lassen wir das Kleid reinigen, sollte es im einwandfreien Zustand sein erhältst Du Deine Kaution in voller Höhe zurück.
Wir hoffen, die eine oder andere Frage konnten wir schon beantworten. Du hast noch Fragen? Dann kontaktiere uns, wir freuen uns auf Dich!
Willkommen bei Brautmoden BLAUKRAUT!
Du bist auf der Suche nach Deinem Traumkleid für Eure Hochzeit? Dann bist Du bei BLAUKRAUT genau richtig!
Wir haben uns mit BLAUKRAUT den Traum verwirklicht, Frauen jeden Alters und jeder Figur zu ihrem Kleid für den schönsten Tag ihres Lebens zu verhelfen.
Egal ob du es leihen oder kaufen möchtest: bei uns hast Du die Wahl. In unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und der Alster findest Du Dein Brautkleid — von schlichter Eleganz bis zur Märchenhochzeit. Leihen kannst Du bei uns bereits ab 499€ bis maximal 799€. Unterschiedliche Modelle und Größen von 34 - 58 warten auf Dich.
Vereinbare direkt einen Termin per Email oder Instagram und gemeinsam finden wir Dein Kleid! Wir freuen uns auf Dich und deine Begleitung.
Termine nur nach Vereinbarung!
Sichere Dir jetzt deinen persönlichen Beratungstermin inklusive Anprobe in unserem Showroom,
E-Mail: kleider@blaukraut.hamburg
Instagram: @brautmoden_blaukraut
Welche Größen habt ihr?
Bei uns kannst Du Brautkleider in den Konfektionsgrößen 34-58 leihen oder kaufen.
Kostet der Termin bei euch eine Gebühr?
Bei uns brauchst Du für die Beratung und die Anprobe nichts bezahlen. Solltest Du Deinen Termin nicht absagen, berechnen wir eine Ausfallgebühr.
Wie viele Begleitpersonen darf ich zu Euch mitbringen?
Aus unserer Sicht solltest Du nicht mehr als 3 Personen mitbringen. Zu viele Meinungen machen es Dir schwer.
Was muss ich bei meiner Brautkleidanprobe bei Euch beachten/ was sollte ich tragen?
Am Tag der Brautkleidanprobe solltest Du frisch sein und Dich in Deinem Körper wohlfühlen. Zum Schutz unserer Kleider wäre es klasse, wenn Du nur wenig Makeup aufträgst. Ratsam ist es, wenn Du weiße oder hautfarbene Unterwäsche anziehst.
Wie viel Zeit muss ich für den Termin einplanen?
Wir raten Dir in etwa 1,5 bis 2 Stunden einzuplanen. Mal geht es schneller mal dauert es länger.
Was kostet es bei Euch ein Kleid zu leihen?
Sie unterteilen unsere Kleider in drei Kategorien. Schlichte Eleganz, Märchenhochzeit und Traumhochzeit.
Bei uns kannst Du Dein Brautkleid schon ab 499€ bis maximal 799€ leihen.
Wie lange kann ich das Kleid ausleihen?
Du leihst das Kleid für maximal 5 Tage. Benötigst Du es länger (z.B. für ein anschließendes Shooting) vereinbaren wir eine individuelle Dauer.
Wie kann ich bei euch bezahlen?
Bei uns kannst Du in Bar, mit EC-Karte oder per Paypal zahlen.
Kauft ihr auch Kleider an?
Ja wir kaufen Dein Brautkleid auch an.
Wie geht es weiter wenn ich mein Kleid gefunden habe und leihen möchte?
Zuerst stoßen wir gemeinsam auf Dein Brautkleid an. Anschließend besprechen wir die Details und schließen den Mietvertrag.
Was passiert, wenn ich mein Kleid gefunden habe es aber kaufen und nicht leihen möchte?
Auch das ist überhaupt kein Problem. In diesem Fall kannst Du es selbstverständlich kaufen. Auch hier teilen wir die Kleider in die o.g. Kategorien ein. Kaufen kannst Du Dein Kleid in der Preisspanne zwischen 999€ und 1599€.
Wie ist der Prozess der Rückgabe nach der Leihe?
Zur Miete kommt eine Kaution. Nach der Rückgabe lassen wir das Kleid reinigen, sollte es im einwandfreien Zustand sein erhältst Du Deine Kaution in voller Höhe zurück.
Wir hoffen, die eine oder andere Frage konnten wir schon beantworten. Du hast noch Fragen? Dann kontaktiere uns, wir freuen uns auf Dich!